Burkini: Wie ein Rauswurf zu einem historischen Urteil führte

Eine muslimische Familie wurde im Burkini aus einem Schwimmbad gedrängt und schrieb mit ihrer Klage österreichische Rechtsgeschichte. Im Gespräch mit Qamar erzählen die Betroffenen, wie aus Scham und Ohnmacht Widerstand wurde. 

Text: Afifa Akhtar Illustration: Nursema Yilmaz

Mit ruhiger Ausstrahlung sitzt Betül A. (Name der Redaktion bekannt) in einem Wiener Kaffeehaus und trinkt einen Kaffee. Als sie über den heißen Sommertag im Jahr 2023 erzählt, wird ihre Miene ernster. Es ist so, als könne sie immer noch nicht glauben, was an jenem Tag passiert ist.

Mit ihrer Mutter und ihrer Schwester wollte sich Betül im Purkersdorfer Schwimmbad abkühlen. Noch vor dem Besuch rief Betüls Schwester das Bad an, um sicherzustellen, dass das Tragen eines Burkinis erlaubt ist. Der zuständige Bademeister habe ihr damals versichert, dass dies kein Problem sei. Auch am Tag des Besuchs soll ein Mitarbeiter am Eingang bestätigt haben, dass Burkinis erlaubt seien – laut Familie habe er sogar erwähnt, dass regelmäßig eine andere Frau mit Burkini im Bad schwimme. Die Familie durfte eintreten.
Zunächst schwammen die drei Frauen gemeinsam, die zwei Schwestern unterstützten ihre Mutter bei den vom Arzt empfohlenen Übungen im Wasser. Erst als diese sich eine kurze Pause gönnte, entschieden Betül und ihre Schwester, ein paar Bahnen alleine zu schwimmen. Währenddessen dürfte sich eine ältere Dame über das Erscheinungsbild der Mutter bei einem der Bademeister beschwert haben. Kurz darauf erschien dieser und rief die Familie mit bestimmendem Tonfall an den Beckenrand. Ohne eine nachvollziehbare Erklärung wurden die drei Frauen aufgefordert, das Schwimmbad zu verlassen.

Die Frauen hatten zu diesem Zeitpunkt bereits zweieinhalb Stunden im Bad verbracht. Zuvor hatte niemand etwas an ihrer Kleidung beanstandet. Auf die Nachfrage, ob sie gegen eine Regel verstoßen hätten, erhielten sie keine Auskunft. Eine schriftliche Badeordnung wurde ihnen nicht gezeigt. Als Begründung diente lediglich: „Der Chef hat gesagt, ihr müsst gehen.“ Widerspruch war zwecklos. Als sie das Wasser verließen, richteten sich die Blicke der Badegäste auf sie. Ein Moment der öffentlichen Demütigung.

Gerüchte und rechtliche Schritte

Die Situation hinterließ Spuren. Betül sagt, sie habe Unsicherheit, Unverständnis und Scham gespürt, weil sie plötzlich im Mittelpunkt standen, ohne zu wissen, was man falsch gemacht habe.

Die Mutter fühlte sich schuldig. Sie war es gewesen, die den Vorschlag gemacht hatte, gemeinsam schwimmen zu gehen. Nach dem Vorfall habe sie sich, wie sie später erzählt, „beobachtet, verunsichert und beschämt“ gefühlt. Die Blicke der anderen Badegäste seien ihr tief unter die Haut gegangen. Sie konnte nicht verstehen, warum sie rausgeworfen wurden. Diese Gedanken lösten Selbstzweifel aus. Sie suchte den Grund, den „Fehler“, bei sich, erzählt sie. Sie hatte sich doch nicht falsch verhalten – sie wollte nur mit ihren Töchtern schwimmen. Das soziale Umfeld machte die Sache nicht leichter.

In der kleinen Gemeinde begannen Gerüchte über den Vorfall zu kursieren. Es wurde erzählt, sie hätten sich nicht an die Regeln gehalten und seien mit Alltagskleidung geschwommen. Betül hätte sich von der Badeleitung eine Richtigstellung gewünscht, sodass keine Lügen verbreitet werden. Immerhin leben sie in einer kleinen Ortschaft, wo sich die Leute kennen. Es wäre nicht schwer gewesen, die richtige Information zu verbreiten.

Die Familie fühlte sich alleingelassen. Diese Ohnmacht wandelte sich bei Betül jedoch schnell in Entschlossenheit. Noch am selben Abend setzte sie sich an den Laptop und dokumentierte den Vorfall in allen Details – inklusive der wörtlichen Aussagen der Bademeister. Es war der erste Schritt auf einem langen Weg zur juristischen Aufarbeitung.

Gleichbehandlung – aber nicht für alle?

Die Familie wandte sich an die Dokustelle Islamfeindlichkeit & antimuslimischer Rassismus, die den Fall als Diskriminierung einstufte. Unterstützt vom Klagsverband brachte Betül schließlich eine Klage auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes ein. Während das Gesetz keine explizite Diskriminierung aufgrund der Religion im Zugang zu Dienstleistungen verbietet, sind Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit sehr wohl geschützt. Der Burkini – ein Badeanzug, der von Frauen getragen wird und oft mit muslimischer Identität assoziiert wird – wurde in diesem Kontext zum Symbol struktureller Ungleichbehandlung.
Das Gericht gab den Klägerinnen recht: Der Rauswurf stellte eine unmittelbare Diskriminierung dar. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht ein solches Urteil fällt. Betül und ihre Familie erhielten je 1.000 Euro Schadenersatz – ein Mindestbetrag, der auch bei sexueller Belästigung vorgesehen ist. Doch es ging Betül um mehr als Geld. Sie wollte ein Zeichen setzen – für all jene, die sich nicht trauen oder die Ressourcen nicht haben, um Gerechtigkeit einzufordern.

Das Urteil hat Signalwirkung. Zwar ist es erstinstanzlich und damit kein bindender Präzedenzfall, doch zum ersten Mal wurde in Österreich gerichtlich festgestellt, dass das Tragen eines Burkinis kein Ausschlussgrund für die Nutzung öffentlicher Dienstleistungen sein darf. Der Rauswurf aus dem Schwimmbad wurde klar als unmittelbare Diskriminierung gewertet – sowohl aufgrund des Geschlechts als auch der ethnischen Zugehörigkeit.

Dieser Sieg zeigt: Diskriminierung durch Kleidervorschriften ist juristisch angreifbar – und nicht länger hinzunehmen. Es kann in zukünftigen Verfahren als Referenz herangezogen werden. Für Betroffene schafft es rechtliche Orientierung und ermutigt dazu, ähnliche Vorfälle nicht mehr stillschweigend zu akzeptieren.

Gesetze mit blinden Flecken

Obwohl das Urteil eine große Errungenschaft ist, wirft es ein Schlaglicht auf strukturelle Schwächen im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz. Laut Juristin Dunia Khalil, die den Fall rechtlich begleitete, braucht es ein sogenanntes Leveling-up – also die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf alle Merkmale. Im Arbeitsrecht werden sie bereits berücksichtigt: Religion, Alter und sexuelle Orientierung. Österreich sei laut Khalil durch EU-Recht und internationale Menschenrechtsabkommen ohnehin verpflichtet, einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Dass manche Gruppen nur am Arbeitsplatz geschützt sind, aber nicht im Alltag – etwa beim Arztbesuch, im Schwimmbad oder beim Wohnen – sei nicht nachvollziehbar und rechtspolitisch längst überfällig.

Endlich wieder schwimmen

Das Urteil ist ein Weckruf – nicht nur für die Politik, sondern auch für öffentliche Einrichtungen. Khalil schlägt vor, dass Gemeinden und Badebetriebe ihre Hausordnungen überdenken und Mitarbeitende sensibilisieren sollen. Ein Vorschlag, der nicht nur sinnvoll ist, sondern längst überfällig. Denn das Vertrauen marginalisierter Gruppen in öffentliche Institutionen kann nur wiederhergestellt werden, wenn Gleichbehandlung nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch gelebt wird.

Für Betül war der Weg lang, doch sie würde ihn wieder gehen, damit keine Frau mehr erleben muss, was sie erlebt hat. Burkinis sollten laut Betül längst kein Thema mehr sein.
Nach dem Interview flog Betül mit ihrer Mutter und Schwester in den Urlaub. Zum ersten Mal seit dem Vorfall freute sie sich unbeschwert aufs Schwimmen. Ihren Burkini nahmen sie natürlich mit.

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